Die Firmen können sich mit allen Themen, mit denen sie im beruflichen Alltag konfrontiert werden, an die Kreishandwerkerschaft wenden. Die Kreishandwerkerschaft steht bei konkreten Problemen als Ansprechpartner vor Ort für die Betriebe zur Verfügung:
✓ Beratungen zu Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Ordnungsrecht
✓ Interessenvertretung gegenüber Kommune und Landkreis (Vermittlung von Kooperationsvereinbarungen)
✓ Organisation von innungsübergreifenden Freisprechungen
✓ Organisation von Weiterbildungen mit Partnern wie der IKK
✓ Vergünstigungen durch Partnerrahmenverträge (z.B. Telekom, SWS, Kreditinstitute)
✓ Betreuung von Versorgungswerken
✓ Mitwirkung in regionalen übergeordneten Gremien im Interesse des Handwerks (Beirat Jobcenter)
✓ Prüfung von Unbedenklichkeitserklärungen zum Schutz des Handwerks vor unlauterem Wettbewerbs
✓ Interessenvertretung auf Ausbildungsmessen
✓ Geschäftsführung der Innungen (Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Betreuung des Haushaltes/ Buchführung, Organisation des Prüfungswesens)
✓ Unterstützung gegen Schwarzarbeit
✓ Schlichtungsgespräche bei unzufriedenen Kunden
✓ Unterstützung bei der Ausbildung von Lehrlingen
✓ Preisvorteil bei Ausbildungsmaßnahmen
✓ Rabatte gegenüber Partnern und Gastmitgliedern
✓ Fachinformationen, Fachvorträge
✓ Bewerbung der Innungsbetriebe durch Fachanzeigen und gemeinsamen Werbeauftritten
✓ Erfahrungsaustausch in Versammlungen, Innungsfahrten oder bei verschiedenen geselligen Aktivitäten